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SPORT HUBER - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen für Wintersportgeräte
  1. Die Reservierung erlangt Gültigkeit mit dem Eingang der Reservierung bzw. für Kunden mit Erhalt der Buchungsbestätigung.
  2. Der Mietvertrag kommt zwischen dem reservierenden Kunden und dem jeweiligen Sportgeschäft bei dem die Ausrüstung gemietet wird, zu Stande.
  3. Der Mieter ist für das gemietete Sportgerät voll verantwortlich.
  4. Die Weitergabe des Sportgerätes an dritte Personen ist nicht gestattet.
  5. Der Mietpreis ist bei Mietbeginn direkt im Verleihshop zu entrichten. Der Mieter hat einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Führerschein) vorzuweisen und erklärt sich einverstanden, dass von diesem Dokument eine Kopie angefertigt wird. Als Pfand ist ein blanko unterfertigter Kreditkartenabzug, das Original eines Lichtbildausweises oder ein Gelddepot in Höhe des Zeitwertes des Sportgerätes zu erlegen.
  6. Das gemietete Sportgerät ist nicht versichert. Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung haftet der Mieter für den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten.
  7. Bei Diebstahl muss der Mieter binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde die Anzeige erstatten und beim Vermieter melden.
  8. Der Umtausch des gemieteten Sportgerätes ist jederzeit möglich. Wird ein Sportgerät einer höheren Kategorie genommen, ist der Aufpreis laut Preisliste zu bezahlen.
  9. Bei Verletzung oder Krankheit ist das Sportgerät sofort zurückzustellen und eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. In diesem Fall wird der nicht verbrauchte Mietpreis ab dem Tag der Rückgabe erstattet.
  10. Bei Vermietung ab 15.00 Uhr wird der Mietpreis erst ab dem darauf folgenden Kalendertag verrechnet. Bei Rückgabe des Sportgerätes vor 10.00 Uhr wird der laufende Kalendertag nicht berechnet.
  11. Wenn das Sportgerät in Folge ungünstiger Witterung oder anderer Behinderungen nicht verwendet werden kann, wird der bezahlte Mietpreis nicht erstattet.
  12. Eine vorzeitige Rückgabe des Sportgerätes und Erstattung des nicht verbrauchten Mietpreises ist nur möglich, wenn der Mieter aus wichtigen Gründen vorzeitig abreisen muss. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Sportgerätes wird der Kreditkartenabzug oder das Gelddepot bzw. das Dokument an den Mieter ausgefolgt.
  13. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Sportgerät so verwahrt wird, dass eine Verwechslung oder ein Diebstahl verhindert wird. Zu diesem Zweck sollen Schi nur einzeln und voneinander getrennt abgestellt oder in Schisafes verwahrt werden. Während der Nacht soll das Sportgerät in einem versperrten Schiraum der Unterkunft oder in einem versperrten KFZ verwahrt werden.
  14. Mit der Unterschrift auf dem Adressformular bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, die zur fachgerechten Bindungseinstellung dienen. Der Mieter darf die vom Vermieter vorgenommene Bindungseinstellung nicht eigenmächtig ändern.
  15. Falls das gemietete Sportgerät ohne triftigen Grund nicht fristgerecht zurückgestellt wird, muss der Mieter damit rechnen, dass gegen ihn die Diebstahlsanzeige erstattet wird.
  16. Persönliche Daten die Sie auf dieser Webseite angeben, werden, unter Beachtung der geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften, ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfragen bzw. Online-Reservierungen verarbeitet und genutzt. Eine dauerhafte Speicherung und Nutzung der Daten für Marketingzwecke erfolgt nur mit Ihrer expliziten Zustimmung (im Zuge der Kundenregistrierung, ...). Diese Zustimmung kann jederzeit und kostenlos widerrufen werden, z. B. per E-Mail an info@sporthuber.at Sport Huber wahrt in jedem Fall die Vertraulichkeit Ihrer Daten und wird diese nicht verkaufen, vermieten oder Dritten verfügbar machen.
  17. Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit oder in Bezug auf Online - Reservierungen über diesen Shop, sind ausschließlich die nationalen Gerichte in Österreich zuständig.
Öffnungszeiten
Wir haben täglich für Sie geöffnet!
MO - FR: 08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
SA:08:30 - 18:30 Uhr
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